Seebestattung
„Dem Leben einen würdigen Abschluss geben“
Für eine Seebestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen nötig, die dieser zu Lebzeiten aufgeschrieben hat. Aber auch Angehörige können nach dem Tod erklären, dass diese Bestattungsart die ausdrücklich vom jetzt Verstorbenen gewünschte ist. Außerdem ist eine besondere Beziehung des Verstorbenen zum Meer nachzuweisen.
Nach der Einäscherung in der Heimatregion wird die Urne an eine Seebestattungsreederei versandt. Im Rahmen einer Ausfahrt auf das Meer wird die spezielle Seeurne über dem sogenannten Rauen Grund beigesetzt. Hier bestehen ein Verbot für das Fischen mit dem Schleppnetz und ein Tauchverbot.
Im Rahmen einer sogenannten begleiteten Seebestattung können auch Angehörige bei der Seebestattung dabei sein.