Feuerbestattung
„Dem Leben einen würdigen Abschluss geben“
Damit eine Feuerbestattung, also eine Einäscherung des Sarges mit dem Verstorbenen erfolgen kann, muss eine Willenserklärung vorliegen. Diese kann auch von den Angehörigen nach Eintritt des Todes abgegeben werden.
Die Urne, in der sich nach der Kremierung die Asche des Verstorbenen befindet, kann in einem Einzel- oder einem Familiengrab, aber auch in einer Gemeinschaftsgrabanlage beigesetzt werden. Grundsätzlich gilt die Bestattungspflicht in Deutschland auch für Urnen.