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Erdbestattung

„Dem Leben einen würdigen Abschluss geben“

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart. Im Gegensatz zur Feuerbestattung braucht es für die Erdbestattung keine Willenserklärung.

Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Körper des Verstorbenen in einem Erdgrab bestattet: Dies kann ein Einzel-, ein Familiengrab oder eine Gruft sein.

Bei einer Erdbestattung gilt in Sachsen eine Mindestruhezeit von 20 Jahren.

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, in dem der Leichnam nach der Beisetzung im Grab verweilen muss. Ein Grab kann also im Normalfall z.B. nicht vorher aufgelöst werden.

Eine Erdbestattung kann in Deutschland nur auf einem Friedhof erfolgen.